Internationale Zwangsvollstreckung

Datum
13. Juni 2025
Uhrzeit
14 bis 19 Uhr
Veranstalter
Verein zur Förderung der
beruflichen Weiterbildung der RENO-Angestellten in B und BB e.V.
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle RENO Berlin-Brandenburg
(CVJM-Gebäude)
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 10, 10787 Berlin
Beschreibung

Mit der Veranstaltung soll ein Einblick in die Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung von Geldforderungen gewährt werden. Einen Schwerpunkt bilden die hierzu geltenden EU-Verordnungen. Dargestellt wird aber auch der Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens.

Die Themen im Einzelnen:

Teil 1 Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
A. Begriffe
I. Wirkungserstreckung durch Anerkennung
II. Vollstreckbarerklärung

B. Rechtsgrundlagen
I. EUGVVO
II. EU-Verordnung zu Ehesachen
III. Lugano-Übereinkommen
IV. Multilaterale Spezialübereinkommen
V. Bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen
VI. Autonomes Recht

C. Verfahren
I. Anerkennungsverfahren
II. Verfahren zur Vollstreckbarerklärung
III. Vollstreckbarerklärung einstweiliger Rechtsschutzmaßnahmen

Teil 2 Besondere EU-Verordnungen
I. Europäischer Vollstreckungstitel
II. Europäisches Mahnverfahren
III. Europäisches Verfahren für Streitigkeiten mit geringem Streitwert („small-claims-VO“)
IV. EU-UnterhaltsVO
V. EU-ZustellVO

Teil 3 Zwangsvollstreckung
A. Nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten
B. Besondere EU-Verordnungen

Teil 4 Länderteil

Referent(in)
Ernst Riedel
Diplom-Rechtspfleger (FH)
Preis
125,00 EUR für RENO-Mitglieder
175,00 EUR für Nichtmitglieder
Bedingungen
Teilnahmebedingungen: Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher sowie in elektronischer Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift bzw. der elektronischen Anmeldung wird eine automatische Anmeldebestätigung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22 a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Seminargebühren sind sofort, spätestens nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmermit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung durch den Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich.

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